Rundfunkbeitrag und Plattformverantwortung
Gericht oder gar nicht: Die Länder setzen die neue KEF-Empfehlung für den Rundfunkbeitrag vorerst nicht um, sagt NRW-Medienminister Nathanel Liminski dem KNA. Trotz der theoretischen Möglichkeit werde es “realpolitisch auf eine Entscheidung aus Karlsruhe hinauslaufen”. Dort klagen die Sender seit Ende 2024 vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die ausgebliebene Beitragserhöhung. Für Heike Raab, rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin, ist der ÖRR durch eine Sonderrücklage von 1,3 Mrd Euro “derzeit auskömmlich finanziert”. Die KEF empfiehlt eine Erhöhung um 30 Cent ab 2027.
evangelische-zeitung.de
(Foto: Ulrich Schepp / ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice)



