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Sie habe versucht, einen Systemwechsel in der Rundfunkfinanzierung hinzubekommen, sagt Heike Raab. Doch beschlossen wurde er nicht. IMAGO/dts Nachrichtenagentur
Die SPD-Politikerin Heike Raab koordinierte mehr als zehn Jahre lang die Rundfunkkommission der Länder. Nun übernimmt die CDU den Job. Ein Gespräch über die Reform von ARD und ZDF, das Streichen des „Tatorts“ im MDR – und andere Probleme, die bleiben.
Interview von Claudia Tieschky

Sie war fast elf Jahre lang eine Schlüsselperson in der deutschen Medienpolitik: Die SPD-Politikerin Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund für Europa und Medien, koordinierte seit 2015 die Rundfunkkommission der Länder, in der Mediengesetze erarbeitet werden. Unter Raabs Federführung beschlossen die Länder den ersten „Medienstaatsvertrag“, den sie ihr wichtigstes Projekt nennt. Er ging nicht mehr vom linearen Fernsehbegriff als Maß aller Dinge aus, wie die Rundfunkstaatsverträge, sondern formulierte auch Regeln für digitale Plattformen und Anbieter von Benutzeroberflächen und unterstellte sie einer Aufsicht. Eher chaotisch sind die Länder dagegen bei den Gesetzen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterwegs. Während sie einen Reformstaatsvertrag beschlossen, der ARD und ZDF straffer und kostengünstiger machen soll, scheiterte zum zweiten Mal die Anpassung des Rundfunkbeitrags. Die Sender klagen dagegen, Ende Juni verhandelt das Bundesverfassungsgericht. In dieser Lage übernimmt Raabs Nachfolger, der CDU-Politiker Torsten Welling. Raab selbst wird weiter die Medienkommission ihrer Partei leiten, gemeinsam mit Martin Rabanus.
SZ: Frau Raab, können Gesetze die digitalen Medien noch erreichen? Allein wegen der schnellen technischen Entwicklung und der Kräfteverhältnisse auf dem Markt?
Heike Raab: Medienstaatsverträge und auch die europäischen Gesetze zur digitalen Welt haben inzwischen eine relativ abstrakte Flughöhe. Wir haben vieles sehr grundsätzlich geregelt. Es gibt aber ein Umsetzungsproblem. Ein Beispiel: Die KI-Software Grok, die jedes Kind bedienen kann und die Deepfakes erzeugt, oder das suchtgefährdende Potenzial des Scrollens bei Tiktok – so etwas ist nach dem Digital Services Act längst abmahnbar. Es handelt sich um systemische Verstöße, hier sieht das Gesetz strenge Sorgfaltspflichten vor. Bis aber die Kommission Verfahren einleitet, dauert es manchmal Jahre, und das ist zu lang.
Was bedeutet das für die nächsten Jahre?
Die Europäer müssen die europäische demokratische Öffentlichkeit mobilisieren – ich will bewusst so weit ausholen, denn dafür schaffen wir Medienpolitik – und klarmachen, dass es um den Erhalt unserer Demokratie geht, wenn wir Vielfalt und Pluralismus gegen die großen Plattformen stärken. Medienpolitik ist demokratierelevant. In Diktaturen oder extremistischen Regierungen sind die freien und unabhängigen Medien das erste Angriffsziel. Solche Regierungen schaffen Restriktionen, sie drehen den Geldhahn ab, sie diskriminieren Journalistinnen, Journalisten, und deshalb war es für mich immer wichtig, dass wir die Freiheit und die Unabhängigkeit der Medien sichern. Als Unternehmen müssen sie sich auch refinanzieren können, und wenn über die Hälfte des Werbemarktes abdriftet in die Plattformwelten, dann entstehen Verzerrungen. Wir müssen die europäische Resilienz stärken und dafür müssen wir schneller werden. Ich bin überzeugte Föderalistin, aber den Battle mit den Plattformen können wir nur gemeinsam auf der europäischen Ebene gewinnen.
Föderalismus ist auch das große Reizwort bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Seit einem halben Jahr ist der Reformstaatsvertrag in Kraft. Hat sich Ihrer Meinung nach dadurch genug verändert?
Auch das geht zu langsam. Der Reformstaatsvertrag eröffnet viele Möglichkeiten. Er verlässt die Kleinteiligkeit im Linearen und sagt klar, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig eine Bedeutung in der Gesellschaft haben will, muss er digitaler werden – und zwar als große öffentlich-rechtliche Plattform. Das Gesetz öffnet die Möglichkeit zu Kooperationen. Zeitungsverlage, öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk sind keine Gegner mehr, sondern die Marktmacht wandert immer mehr in die Plattformwelten ab. Deshalb ist es gut, Allianzen zu schmieden. Wo sicher noch mehr drin ist: Die Anstalten müssen dringend mehr Möglichkeiten nutzen, sich nicht nur zu verwalten, sondern ins Programm zu investieren.
Also nicht in organisatorische Opulenz und Neubauten für jeden Landessender.
Der Zukunftsrat hatte uns vorgeschlagen, die föderale ARD viel straffer zu organisieren und ihr eine gemeinsame Geschäftsführung zu geben. Das ist leider nicht gelungen, denn wir haben ein Einstimmigkeitsprinzip auf Länderebene. Ich fand diesen Vorschlag sehr, sehr klug, wir haben nun stattdessen das Federführerprinzip (das eine Anstalt verpflichtet, Kooperationen und Zentralisierung in der ganzen ARD voranzutreiben, Anm. d. Red.), aber das müssen die Anstalten jetzt wirklich mit Leben erfüllen, und der Weg in der ARD ist zäh.
Der Weg zur Reform war das auch. Warum ist es so schwer, in der Rundfunkkommission der Länder zu konkreten Entscheidungen zu kommen? Ist die Medienpolitik kaputt?
Die Rundfunkkommission konnte und kann immer Entscheidungen treffen. Aber bisweilen gibt es Themen, die Partikularinteressen einzelner Länder sehr betreffen. Dann sagt manchmal ein Land, bis hierher und nicht weiter. Das kann sich auch zum Positiven wenden, aber ich habe es immer bedauert, dass wir keine Mehrheitsentscheidungen treffen konnten. Eine Grundgesetzänderung können Sie mit einer Zweidrittelmehrheit umsetzen, aber einen Staatsvertrag nur einstimmig mit 16 Ländern. Mit Zweidrittelmehrheit hätten wir auch die Beitragserhöhung umsetzen können. Aber wir wussten, dass wir nie die Einstimmigkeit erreichen, und das hat natürlich die Debatte sehr stark beeinflusst.
Nun wird am 23. Juni in Karlsruhe die Verfassungsklage der Sender gegen die ausgebliebene Beitragserhöhung verhandelt. Bei seinem letzten Rundfunkurteil hat das Gericht auch Wege aufgezeigt, wie man das Einstimmigkeitsprinzip ersetzen könnte. Das ist aber nicht weiter verfolgt worden. Warum?
Weil man dafür auch eine Einstimmigkeit gebraucht hätte.
Die Situation bekommt mit Blick auf Sachsen-Anhalt noch eine andere Dringlichkeit. Es ist denkbar, dass dort im September eine AfD-Regierung gewählt wird, die die Rundfunkfinanzierung blockieren will. Im Übrigen ist das geregelte Verfahren den Ländern schon seit 2020 nicht mehr gelungen. Wie verwundbar macht das Einstimmigkeitsprinzip in der Medienpolitik den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Am Ende entscheiden die Wählerinnen und Wähler in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, wer die Regierung stellt. Es gibt immer Möglichkeiten, demokratische Mehrheiten zu bilden, in Deutschland sind wir geübt in Koalitionen, ich bin da guter Hoffnung. Ich nehme auch wahr, dass der sachsen-anhaltinische Landtag sich im Vorfeld der Wahl anders aufstellt, da spielt gerade das Kündigungsrecht von Staatsverträgen eine große Rolle. Ich wünsche dem ein gutes Gelingen. Wir haben jetzt vielfach in der Politik Haltelinien für eine wehrhafte Demokratie eingebaut: was die Wahl von Richtern und Richterinnen am Bundesverfassungsgericht angeht, was die Quoren im Bundesrat angeht; Rheinland-Pfalz hat beispielsweise das Quorum für Einsetzung von Untersuchungsausschüssen heraufgesetzt. Wir erleben das überall. Wir brauchen Haltelinien für die Demokratie.
Und bei der Rundfunkfinanzierung?
Wir haben versucht, einen Systemwechsel in der Rundfunkfinanzierung hinzubekommen, indem wir die Beitragserhöhung statt an die Zustimmung von 16 Ländern an eine Widerspruchslösung geknüpft hätten. Das war so weit auch Konsens.
Wurde aber nicht beschlossen.
Zwei Länder hatten ihre Zustimmung an die Bedingung geknüpft, dass die Sender ihre Verfassungsklage gegen die ausgebliebene Beitragserhöhung zurückziehen. Hier haben sich die Sender nicht bewegt. Aber diese Widerspruchslösung hätte das System resilienter gemacht und einen großen politischen Nutzen gehabt. Ich weiß nicht, ob die Intendantinnen und Intendanten das in ihre Entscheidung ausreichend einbezogen haben.
Es geht bei der Klage der Sender um etwas Grundsätzliches: dass die Empfehlung für die Höhe des Rundfunkbeitrags respektiert wird. Dass die von der Kommission KEF berechnet wird, ist verfassungsrechtlich vorgesehen, um den Rundfunk unabhängig zu halten. Es ist keine Kleinigkeit, wenn das nicht mehr gilt.
Juristisch kann ich es verstehen, dass die Sender klagen, aber politisch kann man durchaus eine andere Bewertung haben.
Wie erklärt man aber jemandem, der oder die ordentlich seinen Beitrag zahlt, dass beim MDR angeblich aus Geldgründen kein „Tatort“ und kein „Polizeiruf“ mehr aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kommen soll, dass das „Mittagsmagazin“ der ARD wieder vom MDR, wieder aus dem Osten wegzieht?
Wenn ich Programmmacherin eines öffentlich-rechtlichen Senders wäre, würde ich im Sender sagen, dass ich es extrem unklug finde, ein solches publikumsstarkes Programmangebot wie den Sonntagskrimi zu streichen. Was damit bezweckt wird, verstehe ich nicht. Es gibt gerade im MDR-Staatsvertrag ja eine Reihe von Festlegungen zur organisatorischen Struktur, die sehr kostenintensiv sind. Nicht ins Programm zu investieren, ist ein großer Fehler. Dazu gehört auch, dass bei der vorletzten Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die KEF enorm hohe freie Eigenmittel in den Sendern identifiziert worden sind. Das waren auch zum Teil Mittel, die fürs Programm bewilligt waren, aber nicht ausgegeben worden sind. Die lagen dann irgendwo, und dann hat die KEF sie gestrichen.
Wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form die nächsten zehn Jahre überstehen, also mit ARD und ZDF als zwei nationalen Sendern?
Das ZDF als bundesweite Anstalt der Länder und die ARD mit ihrer föderalen Struktur haben sehr gute Möglichkeiten, ihre Stärken zu pointieren. Sie sollten nicht zu identisch werden, denn sie werden nur beide überleben, wenn sie unterscheidbar sind.
Wenn Sie Ihrem Nachfolger etwas raten sollten: Was ist der wichtigste Hebel, um die Medienpolitik voranzubringen?
Mit allen Protagonisten immer gut im Gespräch bleiben.
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