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14. März 21 Landtagswahl

Die Landtagswahl am 14. März wird – wie alles im Moment – sehr besonders.

Corona verlangt uns allen viel ab. Ich denke an alle Menschen, die sich um Kinder und ältere Angehörige kümmern. Viele von Ihnen arbeiten seit Monaten ehrenamtlich, im privaten Umfeld oder im Beruf daran, die Krise zu meistern. Und es scheint an manchen Tagen kaum auszuhalten zu sein.

Aber die Impfungen geben uns neue Hoffnung. Ich bin sicher: wir werden es gemeinsam schaffen.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die Landesregierung kümmern sich.

In den vergangenen fünf Jahren habe ich als Bevollmächtigte die Interessen von Rheinland-Pfalz – und die unserer Heimatregion – in Mainz, Berlin und in Brüssel vertreten. Gemeinsam mit Malu Dreyer, Benedikt Oster will ich auch für die nächsten fünf Jahre mit und für Cochem-Zell im Land Politik machen. Wir von der SPD zeigen Verantwortung. Hier in Cochem-Zell, Wahlkreis 15, trete ich erneut an, um Sie und ihre Interessen zu vertreten. Meine drei wichtigsten Themen sind:

  • Ländliche Räume stärken durch gute Verkehrsanbindung, schnelles Internet, Dorfentwicklung und Ehrenamtsförderung.
  • Nachhaltigen Tourismus stärken, damit die Einheimischen und die Gäste, die Natur und die Kultur in der Balance bleiben.
  • Digitalisierung nutzen für mehr Zukunftsentwicklung z.b. durch Homeoffice, Dorfbüros und Maker Spaces. Dazu wollen wir mehr digitale Kompetenzen ausbauen. Denn Digitale Teilhabe gelingt nur, wenn Jüngere und Ältere mitmachen können.

 

Bitte wählen Sie per Briefwahl oder am 14. März im Wahllokal: Erststimme für Heike Raab und Cochem-Zell. Zweitstimme für Malu Dreyer und die SPD.

Heike Raab fordert Medienbelange bei Bundesgesetzgebung stärker zu berücksichtigen

„Wir bitten die Bundesregierung mit einer Protokollerklärung anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Stichwort digitales Wettbewerbsrecht 4.0 -, die besonderen Herausforderungen im Mediensektor auch bei der Bundesgesetzgebung künftig stärker zu berücksichtigen“, so die Bevollmächtigte für Medien und Digitales, Staatssekretärin Heike Raab, heute anlässlich der Sondersitzung des Bundesrates. Der Protokollerklärung haben sich alle Länder angeschlossen.

„Die Medien sind kein beliebiges Wirtschaftsgut. Ihre herausragende Bedeutung für die Demokratie, wie sie vor kurzem auch bei den Ereignissen in den USA deutlich wurde, erfordert einen besonderen Blick bei rechtlichen Rahmenbedingungen und gegebenenfalls angepasste Regeln. Im Rahmen ihrer jeweiligen Gesetzgebungskompetenzen tragen Bund und Länder hier eine gemeinsame Verantwortung”, erklärte Heike Raab. 

Bereits zur Reform des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG) hatten die Länder eine stärkere Berücksichtigung medienpolitischer Belange gefordert und sich mit konkreten Vorschlägen eingebracht. Im ersten Durchgang zum GWB-Digitalisierungsgesetz hatte der Bundesrat mit den Stimmen von Rheinland-Pfalz eine Bereichsausnahme im Kartellrecht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefordert, die den Rundfunkanstalten im Bereich ihres Funktionsauftrages eine stärkere Kooperation ermöglicht hätte. Denn die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio sind staatsvertraglich und von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) zur Zusammenarbeit verpflichtet. Sie werden kartellrechtlich jedoch als jeweils eigenständige Unternehmen betrachtet. „Weil die Finanzierung der Rundfunkanstalten solidarisch durch die Gemeinschaft der Beitragszahlerinnen und Beitragszahlerinnen erfolgt, besteht ein besonderes Interesse daran, unnötige Belastungen durch Doppelstrukturen zu vermeiden. ARD, ZDF und Deutschlandradio sind zur Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet und müssen zudem gerade auch durch gemeinsame Angebote der sich wandelnden Mediennutzung gerecht werden. Leider sehen sich diese gewollten Kooperationen zunehmend kartellrechtlichen Risiken ausgesetzt, die wir gerne gelöst hätten. Kommerzielle Aktivitäten der Rundfunkanstalten wären dabei ausdrücklich nicht erfasst worden“, erläuterte die Staatssekretärin den Ländervorschlag.

Insgesamt begrüße Rheinland-Pfalz die Novellierung des GWB mit Blick auf die völlig neuen Konzentrations- und damit Marktmachtmöglichkeiten der digitalen Plattformökonomie. Besonders die umfangreiche Modernisierung der Missbrauchsaufsicht sei überfällig, so Raab weiter: „Nach den Ländern mit dem Medienstaatsvertrag nimmt nun auch das GWB die großen Digitalunternehmen stärker in den Blick, damit diese effektiver kontrolliert werden. Die Plattformen, so genannte Intermediäre, bieten nicht immer selbst Leistungen an. Sie vermitteln vielmehr oft wie beispielsweise Vergleichs- oder Reiseportale zwischen Angebot und Nachfrage. Für einen Anbieter bietet die Plattform den Vorteil, dass er aufgrund deren Bekanntheit seine Auffindbarkeit im Netz erhöhen kann. Der Intermediär kann damit aber auch maßgeblichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg des Anbieters erlangen, zum Beispiel durch die Platzierung in den Suchergebenissen. Die GWB-Novelle erfasst nun erstmals diese missbrauchsanfällige Machtposition der Intermediären rechtlich. Bisher war dies kein ausdrückliches Kriterium bei der Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung.“