Rechte für Frauen-WM vergeben
Dass die Rechte für die Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen in Australien und Neuseeland (20. Juli bis 20. August 2023) an ARD und ZDF vergeben wurden, ist erfreulich.
Mein Beitrag zur Vergabe der Fernsehrechte bei WDR-5 zum Nachhören.

| DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR) erkennt an, dass Kinder und Jugendliche mehr Schutz im digitalen Raum bedürfen und hierfür koordinierte und gezielte Maßnahmen im Mehrebenensystem (Europäische Union, Mitgliedstaaten, lokale und regionale Ebene) notwendig sind, einschließlich einer wirksamen Durchsetzung der Rechtsvorschriften im digitalen Bereich, integrierter altersgerechter Schutzvorkehrungen und gestärkter digitaler Kompetenzen sowie Präventionsmaßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene;unterstreicht, dass die EU mit ihren Regelwerken, wie der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) und dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) (inklusive der Leitlinien gemäß Artikel 28) als Vorreiter im Bereich Regulierung, insbesondere auch mit Blick auf die Verantwortung von Plattformen, gilt;fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, Online-Plattformen in vollem Umfang für die Verbesserung des Schutzes von Minderjährigen im Internet in die Verantwortung zu nehmen;fordert, dass der europäische Gesetzgeber zum Bürokratieabbau Klarheit über das Verhältnis und die Abgrenzung der Anwendungsbereiche der einzelnen Legislativakte untereinander schafft. Insbesondere sollte klargestellt werden, dass die AVMD-RL – unbeschadet der ergänzenden Anwendung des DSA – der speziellere und damit vorrangig anzuwendende Rechtsrahmen für die Regulierung von medialen Inhalten ist;schlägt ausgehend von den digitalen Nutzungsgewohnheiten vor, die Auffindbarkeitsregulierung der AVMD-RL auszuweiten, um den Zugang von Jugendlichen zu Inhalten audiovisueller Mediendienste von allgemeinem Interesse sicherzustellen, sodass sie sich eine aufgeklärte Meinung über Politik und Gesellschaft bilden können;betont die Notwendigkeit von lokalen, regionalen und zielgruppengerechten Angeboten zur Förderung von Medienkompetenz. Schulen und lokale und regionale Gebietskörperschaften sind entscheidende Akteure und Multiplikatoren bei der Vermittlung von Medienkompetenz. |
Meine Stellungnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum steht nun zum Download bereit: https://www.cor.europa.eu/en/our-work/opinions/cdr-4112-2025

Heike Raab fordert Medienbelange bei Bundesgesetzgebung stärker zu berücksichtigen
„Wir bitten die Bundesregierung mit einer Protokollerklärung anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Stichwort digitales Wettbewerbsrecht 4.0 -, die besonderen Herausforderungen im Mediensektor auch bei der Bundesgesetzgebung künftig stärker zu berücksichtigen“, so die Bevollmächtigte für Medien und Digitales, Staatssekretärin Heike Raab, heute anlässlich der Sondersitzung des Bundesrates. Der Protokollerklärung haben sich alle Länder angeschlossen.

„Die Medien sind kein beliebiges Wirtschaftsgut. Ihre herausragende Bedeutung für die Demokratie, wie sie vor kurzem auch bei den Ereignissen in den USA deutlich wurde, erfordert einen besonderen Blick bei rechtlichen Rahmenbedingungen und gegebenenfalls angepasste Regeln. Im Rahmen ihrer jeweiligen Gesetzgebungskompetenzen tragen Bund und Länder hier eine gemeinsame Verantwortung”, erklärte Heike Raab.
Bereits zur Reform des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG) hatten die Länder eine stärkere Berücksichtigung medienpolitischer Belange gefordert und sich mit konkreten Vorschlägen eingebracht. Im ersten Durchgang zum GWB-Digitalisierungsgesetz hatte der Bundesrat mit den Stimmen von Rheinland-Pfalz eine Bereichsausnahme im Kartellrecht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefordert, die den Rundfunkanstalten im Bereich ihres Funktionsauftrages eine stärkere Kooperation ermöglicht hätte. Denn die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio sind staatsvertraglich und von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) zur Zusammenarbeit verpflichtet. Sie werden kartellrechtlich jedoch als jeweils eigenständige Unternehmen betrachtet. „Weil die Finanzierung der Rundfunkanstalten solidarisch durch die Gemeinschaft der Beitragszahlerinnen und Beitragszahlerinnen erfolgt, besteht ein besonderes Interesse daran, unnötige Belastungen durch Doppelstrukturen zu vermeiden. ARD, ZDF und Deutschlandradio sind zur Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet und müssen zudem gerade auch durch gemeinsame Angebote der sich wandelnden Mediennutzung gerecht werden. Leider sehen sich diese gewollten Kooperationen zunehmend kartellrechtlichen Risiken ausgesetzt, die wir gerne gelöst hätten. Kommerzielle Aktivitäten der Rundfunkanstalten wären dabei ausdrücklich nicht erfasst worden“, erläuterte die Staatssekretärin den Ländervorschlag.
Insgesamt begrüße Rheinland-Pfalz die Novellierung des GWB mit Blick auf die völlig neuen Konzentrations- und damit Marktmachtmöglichkeiten der digitalen Plattformökonomie. Besonders die umfangreiche Modernisierung der Missbrauchsaufsicht sei überfällig, so Raab weiter: „Nach den Ländern mit dem Medienstaatsvertrag nimmt nun auch das GWB die großen Digitalunternehmen stärker in den Blick, damit diese effektiver kontrolliert werden. Die Plattformen, so genannte Intermediäre, bieten nicht immer selbst Leistungen an. Sie vermitteln vielmehr oft wie beispielsweise Vergleichs- oder Reiseportale zwischen Angebot und Nachfrage. Für einen Anbieter bietet die Plattform den Vorteil, dass er aufgrund deren Bekanntheit seine Auffindbarkeit im Netz erhöhen kann. Der Intermediär kann damit aber auch maßgeblichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg des Anbieters erlangen, zum Beispiel durch die Platzierung in den Suchergebenissen. Die GWB-Novelle erfasst nun erstmals diese missbrauchsanfällige Machtposition der Intermediären rechtlich. Bisher war dies kein ausdrückliches Kriterium bei der Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung.“