hier sehen Sie eine Übersicht meiner aktuellen Publikationen.
20 Jahre Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin
2020 ist die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Berlin 20 Jahre alt geworden. Dieses Jubiläum wollten wir mit einem fröhlichen und geselligen Fest begehen – daraus ist natürlich wegen der Corona-Pandemie nichts geworden. Und so haben wir das Beste aus der Situation gemacht und das 20-jährige Bestehen mit 20 kleinen Momenten begangen. Zum Beginn der Jubiläumsreihe haben wir einen kleinen Film herausgebracht, der auf die Geschichte der Landesvertretung zurückblickt, ihre besondere Lage in Berlin beleuchtet und zeigt, welche Rolle unser Haus in der Vertretung rheinland-pfälzischer Interessen im politischen Berlin und im föderalen System der Bundesrepublik einnimmt.
Ich lade Sie herzlich ein zu einem virtuellen Ausflug in das Haus der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer in der deutschen Hauptstadt: https://www.youtube.com/watch?v=t60sdCFYYug
“Drahtbericht” – der Podcast zu “Rheinland-Pfalz, Europa und die Welt”
Im Juli 2020 lief die erste Folge unseres Podcasts “Drahtbericht – Rheinland-Pfalz, Europa und die Welt”. Mit dem neuen Format wollen wir den engen Draht zu den Bürgerinnen und Bürgern knüpfen, um zu berichten, was in Brüssel in unserer Landesvertretung, in Berlin, an unseren Außengrenzen zu Belgien, Luxemburg und Frankreich oder in unseren internationalen Partnerschaften passiert. In den inzwischen 8 Folgen zu Themen wie der Deutsch-Französischen Freundschaft, den Deutsch-Amerikanischen Beziehungen, der Europabildung, dem Europäischen Green Deal oder der europäischen Zusammenarbeit in der Corona-Krise gibt der Podcast mit Interviews spannende und neue Einblicke in die europäischen und internationalen Beziehungen des Landes. Die aktuelle Februar-Folge beschäftigt sich mit der Zeit nach dem Brexit.
Der “Drahtbericht” erscheint monatlich und ist auf Apple Podcast, SoundCloud, Spotify und weiteren gängigen Podcast-Plattformen verfügbar. Direkt abrufbar ist der Podcast auf der Seite der rheinland-pfälzischen Landesregierung: europa.rlp.de/de/podcast/.
Viel Spaß beim Reinhören!
Infektionsgeschehen eindämmen – Grenzen offen halten
Am 20. Januar 2021 fand der XVII. Gipfel der Exekutiven der Großregion in Form einer Videokonferenz statt. Der Präsident des XVII. Gipfels der Großregion, Tobias Hans, betonte die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Solidarität in der Großregion in Krisenzeiten: “Grenzüberschreitende Zusammenarbeit kann Leben retten”. Viele Covid-19-Patienten konnten so international in Krankenhäusern in Frankreich, im Großherzogtum Luxemburg, in Rheinland-Pfalz, im Saarland, aber auch in anderen Bundesländern, in der Schweiz und in Österreich verlegt werden. In diesem Zusammenhang betonten die Exekutiven des Gipfels der Großregion die Bedeutung der Freizügigkeit in der Großregion. Die Grenzen zwischen den Ländern dürfen nicht wieder geschlossen werden.
In diesem Zusammenhang zog Tobias Hans eine Bilanz der saarländischen Gipfelpräsidentschaft (2019-2020), bei der Bürgernähe und Partizipation im Vordergrund standen. Mit der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie waren partizipative Projekte immer schwieriger zu realisieren. So hat der Einsatz neuer Kommunikationsmittel den innovativen und kreativen Austausch mit der Großregion gefördert. In den zwei Jahren der saarländischen Präsidentschaft entstanden u.a. das Kunstprojekt “Die Großregion in 1.000 Farben”, der Fotowettbewerb “Biotope in der Großregion”, die 2. Auflage der Broschüre zur Verkehrssicherheit in der Großregion und der Start des Kooperationsfonds der Großregion. Der ausführliche Abschlussbericht der saarländischen Präsidentschaft des Gipfels ist in der Mediathek der Großregion verfügbar.
Am Ende des Gipfels verabschiedeten die Exekutiven eine Gemeinsame Erklärung, in der sie die Bedeutung der Zusammenarbeit in der Großregion bekräftigten und vereinbarten, diese weiter zu vertiefen. Die verschiedenen Partnerregionen wollen nicht nur bei der Bewältigung der Pandemie und bei der Gesundheitsversorgung enger zusammenarbeiten. Sie sehen die Großregion als einen zukünftigen gemeinsamen Raum für die Entwicklung neuer Strategien in Bezug auf die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Umwelt, Klima, Energie, Technologie, Landwirtschaft und Ernährung.
Der Gipfel der Großregion endete mit der Übergabe des Gipfels an die französische Präsidentschaft. Sie wird “auf gemeinschaftliche und pragmatische Weise” die nächsten zwei Jahre die Zusammenarbeit unter dem Motto „Die Großregion – Schnittstelle Europas: innovativ, resilient und solidarisch“ anleiten.
Die Reform kommt schon
Notifizierung des Medienstaatsvertrags
Der Medienstaatsvertrag ist eines der wichtigsten medienpolitischen Vorhaben der letzten Jahre. Er gibt Antworten auf zentrale Fragen und Herausforderungen einer digitalisierten Medienwelt und ist Garant für eine vielfältige Medienlandschaft in Deutschland und Europa. Er wurde von den Ländern im Dezember 2019 beschlossen und soll nun zügig in Kraft treten. Aktuell liegt er zur Notifizierung bei der EU-Kommission. Dabei handelt es sich um einen üblichen Vorgang, um der EU-Kommission Gelegenheit zu geben, geplante Gesetzesvorhaben auf die Vereinbarkeit mit europäischem Recht zu überprüfen.
Wir beobachten mit großer Sorge, dass es in der Kommission offenbar Überlegungen gibt, das bislang geltende Verhältnis von Wirtschafts- und Medienrecht in Europa und die Notwendigkeit vielfaltssichernder Regelungen für große Plattformen wie Google, Facebook und Amazon im Rahmen der Notifizierung infrage zu stellen.
In meiner Funktion als Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder und als Vorsitzende der Europaministerkonferenz habe ich mich deshalb mit einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager gewandt und darum gebeten, die Positionierung der EU-Kommission zu überdenken. Die FAZ berichtet heute darüber: www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/die-eu-kommission-koennte-den-medienstaatsvertrag-kippen-16738781.html
Gastbeitrag im Tagesspiegel: Es geht um mehr als den Beitrag
Wenn im Interview die Frage gestellt wird, “erläutern sie bitte, warum brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?”, wird mir jedes Mal deutlich, wie politisch wichtig der Diskurs über die Weiterentwicklung unseres dualen Mediensystems ist. Wir haben europaweit, wenn nicht weltweit, die vielfältigste und pluralistischste Medienlandschaft und trotz dessen, oder gerade deshalb, müssen wir erklären, warum es sie gibt, welchen Nutzen wir davon haben. Ein Phänomen, das meines Erachtens daraus resultiert, dass die deutsche Medienordnung ebenso schutz- wie veränderungsbedürftig ist. Schutz vor dem wachsenden Einfluss und dem Verdrängungswettbewerb der US-amerikanischen Plattformen und Suchmaschinen, Schutz vor Angriffen auf Presse- und Meinungsfreiheit oder Schutz vor Medienkonzentration, können konkret benannt werden. Das gilt für die öffentlich-rechtlichen wie die privaten Medien gleichermaßen. Den Veränderungs- oder Modernisierungsbedarf zu konkretisieren, fällt ungleich schwerer. Er wird begleitet vom Zustand allgemeiner Verunsicherung. Wie muss man sich inhaltlich entwickeln, dass Vorwürfe wie Lügenpresse ins Leere laufen, statt in die Defensive gedrängt zu werden? Es geht darum, Journalisten und deren Arbeit gesellschaftlichen Respekt und Anerkennung entgegenzubringen, statt sie polizeilich festzusetzen. Wie bleiben die Angebote so relevant, dass bei verändertem Mediennutzungsverhalten in der digitalen Welt, weiterhin die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender konsumiert werden? Und wie schaffen wir Akzeptanz dafür, dass Qualitätsjournalismus wertvolle Arbeit ist, die nicht zum Nulltarif angeboten werden kann? Ganz klar: Im Zentrum der medienpolitischen Diskussion darf nicht allein die Beitragshöhe stehen. Es geht um wichtigeres: um Rundfunkfreiheit, Pluralismus und Demokratie. Dennoch ist die Höhe des Rundfunkbeitrags oft Aufhänger der öffentlichen Diskussion. Obwohl Konsens darin besteht, dass der Auftrag über die Finanzierung und damit mittelbar über den Rundfunkbeitrag bestimmt und nicht umgekehrt. Der Qualitätsanspruch an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist zu Recht hoch. Für die Beitragsverpflichtung können Zuschauer oder Hörer erwarten, dass Information, Kultur und Bildung, aber auch Unterhaltung für alle Generationen angeboten wird. Dabei bedeutet Grundversorgung nicht Mindestversorgung und keinesfalls Nischenfernsehen, frei nach dem Motto, die “Öffentlichen” sollen nur noch das tun dürfen, was kein Privater kann. Das Angebot einer umfassenden Versorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist Funktionsbedingung unseres dualen Rundfunksystems. Doch ist alles Gold was glänzt? ARD und ZDF betreiben neben den Vollprogrammen, Das Erste, ZDF, 3SAT und ARTE, sieben Spartenprogramme, unter anderem Phönix und KIKA. Neun ARD-Anstalten verbreiten Landesprogramme, deren regionale Berichterstattung meist nur in Zeitfenstern von zwei bis drei Stunden stattfindet und 64 Hörfunkwellen, deren Gleichklang bei einigen Angeboten hörbar ist. Daneben werden in diversen App-Stores rund 100 Apps angeboten vom ARD Quiz bis zu ZDF VR. Ein vergleichsweise fragmentierter Auftritt in der digitalen Welt. Wo doch Qualität und Auffindbarkeit entscheidend sind. Die ARD Audiothek ist ein erster richtiger Schritt, eine gemeinsame öffentlich-rechtliche Plattform für mich ein politisches Ziel – mindestens aber eine Vernetzung der Mediatheken. Die Privaten TV Sender mit ihrer geplanten Log-in-Allianz zeigen, sie haben den Bedarf längst erkannt. Mit dem neuen Telemedienauftrag haben wir eine Basis geschaffen, die sich gut nutzen ließe. Natürlich muss auch die Wirtschaftlichkeit bei der Erfüllung des Auftrags und damit zusammenhängend die Beitragsakzeptanz – nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gründen – im Blick gehalten werden. Gesellschaftlich und politisch muss die Beitragshöhe vermittel- und akzeptierbar bleiben. Deshalb gehört neben Qualität und Auffindbarkeit die Wirtschaftlichkeit zwingend dazu. Wir als Ländergemeinschaft haben diese politische Erwartungshaltung im Herbst 2016 den Anstalten übermittelt und Reformen angeregt. Die Antwort der Anstalten erreichte uns ein Jahr später und ergab aus Sicht der KEF beitragsbezogene Einsparungen von circa 20 Cent. Positiv betrachtet, ein erster Schritt in die richtige Richtung, für die Ländergemeinschaft aber ein zu kleiner. Deshalb diskutieren wir in der Ländergemeinschaft weiter, über den Auftrag und die Finanzierungsoptionen der Zukunft. Für uns ein übliches Verfahren. Beim Umstieg von der Gebühr zum Beitrag, wurden zunächst acht Modelle beleuchtet, dann zwei, dann einigten wir uns auf ein neues Konzept, das jüngst vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß bestätigt wurde. Doch wie sieht der Auftrag der Zukunft aus? Die klare Beauftragung von Programmen bietet Rechtssicherheit, aber sie ist gleichzeitig ein Manifest. Die Herausforderungen der Medienkonvergenz und das veränderte Mediennutzungsverhalten sprechen dafür, mehr Flexibilität zu schaffen. Flexibilität würde aber bedeuten, die Anstalten und ihre Gremien müssten mehr Verantwortung übernehmen. Auch die Auswirkungen auf die privaten Anbieter, die in unserer dualen Rundfunkordnung ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, müssten sorgfältig abgewogen werden. Die Antworten auf die neuen Herausforderungen, wie geändertes Mediennutzungsverhalten, können jedenfalls nicht darin liegen, ausgehend von dem bisherigen Bestand das Angebot einfach auszubauen. Die verfassungsrechtlich verankerte Entwicklungsgarantie begründet kein Wachstumsprogramm für die Rundfunkanstalten. Weitere Einsparpotenziale sollten über die Optimierung administrativer Prozesse hinausgehen. Eine andere Thematik ist die künftige Rolle der KEF. Sie ist meines Erachtens ein wichtiges staatsfernes Korrektiv. Wir werden sie weiterhin dringend brauchen, um – wie von der Verfassung gefordert – eine bedarfsgerechte Finanzierung zu gewährleisten, unabhängig davon, ob man sich auf mögliche indexierte Steigerungsraten verständigt. Bereits jetzt sind 80 Prozent der Bedarfe indexiert. Eine 100 prozentige Indexierung des Beitrags birgt für mich Licht und Schatten: Bei allen Überlegungen zur Entpolitisierung der Beitragsdebatte und zur Planungssicherheit für die Anstalten, ist der breite Diskurs in den Parlamenten zugleich auch demokratische Rückendeckung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir haben aktuell auf Länderebene verschiedene Module bzw. Prüffelder identifiziert: Diese reichen von einer Schärfung des Profils des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Auftragsdefinition und Überlegungen zur Flexibilisierung bei der Beauftragung konkreter Programme, über die Idee eines gemeinsamen Telemedienangebots bis hin zu einer Indexierung des Rundfunkbeitrags und der Zuweisung des Beitragseinkommens und anderer Einnahmen als Budget. Neben den sich aus diesen Punkten ergebenden Kombinationsmöglichkeiten ist natürlich auch eine Beibehaltung oder (leichte) Modifizierung des derzeitigen Anmeldeverfahrens denkbar. Bei allen Überlegungen halten wir Aufgabe, Ausstattung und Einbindung der Gremien im Blick. Der weitere Zeitplan sieht so aus, dass wir an diesen Themen zügig weiterarbeiten mit dem Ziel, zum Ende des Jahres eine gemeinsame Position aller 16 Länder vorzulegen. Bei alledem sind für mich die drei entscheidendsten Schlagworte: Qualität, Auffindbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unverzichtbar. Erschienen im Tagesspiegel am 2. September 2018
Zukunftssicherung der Medienvielfalt
Auf Einladung von Wolfgang Thierse habe ich im renommierten Politischen Club der Evangelischen Akademie Tutzing zur Zukunftssicherung der Medienvielfalt diskutiert. Mein Vortrag im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Hahn,
lieber Wolfgang Thierse,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
herzlichen Dank für die Einladung zur Sommertagung des politischen Clubs in der Evangelischen Akademie Tutzing. Dem politischen Club der Evangelischen Akademie Tutzing ist es immer wieder gelungen, wesentliche Akzente in den öffentlichen Auseinandersetzungen zu liefern. Wir, die Politik, sind für diese wichtigen Impulse stets dankbar.
Insbesondere das Thema “Medien im Wandel – Medien in der Krise?” Wie kann man seitens der Politik Medienfreiheit, Medienvielfalt und demokratische Kommunikationskultur in Zeiten technologischer und politisch-sozialer Umbrüche sichern? – ist ein für mich entscheidendes Thema, dem ich mich als Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder in Zusammenarbeit mit der Vorsitzenden Malu Dreyer aber auch als Medienpolitikerin und Sozialdemokratin stelle. Insbesondere, wenn ich den Blick nach Europa schweifen lasse – denken wir an die Medienreformen in Ungarn und Polen oder die No-Billag Initiative in der Schweiz – schließe ich daraus, dass Medienfreiheit und Medienvielfalt gefährdet sind, und ziehe den Schluss, dass wir uns zur Stärkung der Demokratie um Medienpolitik kümmern müssen und vor allem um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Rolle und Funktion.
Aktuell bin auch erleichtert und erfreut, dass uns “Kümmern” zumindest in einem Themenbereich gelungen ist. Wir haben eine sehr spannende medienpolitische Woche hinter uns. Die Rundfunkkommission der Länder konnte sich nach langem Ringen auf die Spielregeln für die Weiterentwicklung des Online Angebotes des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einigen und die Ministerpräsidenten haben dem zugestimmt.
Worum ging es und wie sieht die Neuregelung aus? Ganz klar war für uns in der Ländergemeinschaft, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber auch unser duales Mediensystem insgesamt, fit für die Zukunft machen wollen. Unsere Entscheidungen waren getragen von dem Gedanken, ARD, ZDF und dem Deutschlandradio die Möglichkeit zu geben, ihren Auftrag auch in der digitalen Welt erfüllen zu können, denn die Nutzungsgewohnheiten sind in Veränderung. Viele Nutzer – früher Zuschauer und Zuhörer – stellen sich unabhängig von Zeit und Ort ihr Programm selbst zusammen.
Um gutes Programm machen zu können, brauchen die Anstalten auch eine angemessene finanzielle Ausstattung. Und eben darin besteht eine große Herausforderung. Wir brauchen die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, die maßgeblich an die Qualität und das Angebot, aber auch die Höhe des Rundfunkbeitrags gekoppelt ist.
Was aber ist der Auftrag, gewissermaßen das “Wesen” dieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Es geht um freie Meinungsbildung und um die Sicherstellung kultureller Vielfalt, um Information, aber auch Unterhaltung. All das hat für uns große Bedeutung. Entsprechend ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag sollen die öffentlich-rechtlichen Anstalten alle Bevölkerungsgruppen erreichen, von Jung bis Alt und dies in der ganzen Bandbreite zwischen Internationalität und Regionalität.
Information, Bildung, Kultur, und Unterhaltung bezeichne ich als den Markenkern. Mit seinen Programmen in Hörfunk, Fernsehen und im Internet soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk dies alles bieten und damit den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Teilhabe an der freien demokratischen Meinungsbildung eröffnen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist damit einerseits Informationsquelle, andererseits aber auch Plattform, und wichtig für den notwendigen Diskurs in der Gesellschaft. Er ist zur Ausgewogenheit verpflichtet und ist dabei wirtschaftlich und politisch unabhängig. Mit seinem internationalen Korrespondentennetz und seiner regionalen Verankerung gibt er einen Überblick über das internationale, nationale und regionale Geschehen und fördert damit – die in der heutigen Zeit besonders wichtige – europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Im digitalen Zeitalter stellen sich alle Marktteilnehmer die Frage, wie sie am besten digital auftreten können. Wir haben also vor der Herausforderung gestanden, wie können die Medienschaffenden und Marktteilnehmer auch im “digitalen Zeitalter” zukunftssicher aufgestellt werden? Wie können wir insbesondere den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage versetzen, seine Aufgaben auch in einem durch die Digitalisierung verwandelten Umfeld und angesichts eines veränderten Nutzungsverhaltens zu erfüllen. Wie können wir die Akzeptanz und das Vertrauen, das die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor zu Recht in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, aber auch die wirtschaftlichen Betätigungsfelder der Verlage, sicherstellen?
Wir brauchen Qualitätsjournalismus. Orientierung und Information in der digitalen Welt zu finden, wird für die Menschen immer komplizierter. Die Auswahl an Programmen ist schier unendlich. Gleichzeitig hat sich aber auch die wirtschaftliche Situation verändert, so ist für die Zeitungsverlage durch die Einbrüche beim Anzeigengeschäft eine Einnahmequelle verloren gegangen. Deshalb haben sie immer dafür plädiert: Wir alle stehen für Qualitätsjournalismus, aber es muss unterscheidbar sein, was die Verlage und was die Anstalten veröffentlichen.
Dieser Geist kam auch in der gemeinsamen Pressekonferenz zum Telemedien-Staatsvertrag am 14. Juni 2018 in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz mit der Vorsitzenden der Rundfunkkommission, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Ministerpräsident Rainer Haselhoff, dem Präsidenten des BDZV Mathias Döpfner und Valdo Lehari, dem ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm, dem ZDF-Intendanten Thomas Bellut und dem Deutschlandradio-Intendanten Stefan Raue zum Ausdruck.
Wahlkampfmanipulation durch Social Bots, Fake News und deren rasend schnelle Verbreitung, Datenmissbrauchsskandale wie bei Facebook bestärken mich, dass wir unser duales Mediensystem stärken müssen. Die große Dominanz der US-amerikanischen Plattformen Google, Amazon, Facebook und Apple führt zu einer rasenden Veränderung des Medienkonsums. Jugendliche geben beispielsweise “Netflix schauen” als Hobby an. Sie konsumieren zwar auch noch öffentlich-rechtliche Inhalte, aber eben nicht mehr bewusst linear über das Fernsehen, sondern auf Abruf über Plattformen wie Spotify oder Youtube. Deshalb ist auch das Online Angebot FUNK so wichtig gewesen.
Wir wissen aus Studien, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk, ebenso wie die Zeitungsverlage, eine hohe Glaubwürdigkeit besitzt. Eine Langzeitumfrage des Instituts für Publizistik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die im Januar 2018 veröffentlicht wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wieder stärker auf die etablierten Qualitätsmedien und hier ganz besonders auf die Tageszeitungen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vertrauen. Dieser Befund stimmt mich positiv.
Klar ist aber auch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Nutzerinnen und Nutzer, wir sprechen längst nicht mehr von Zuhörerinnen und Zuschauern, weiterhin finden muss und sich den Herausforderungen der Digitalisierung, der Konvergenz und den veränderten Nutzungsgewohnheiten stellen muss.
Wir als Politik wollten das duale System insgesamt stärken. Wir wollten Entwicklungsmöglichkeiten für alle Markteilnehmer und Medienschaffenden schaffen. Deshalb haben wir nicht nur ARD, ZDF und das Deutschlandradio in den Blick genommen.
Die Reform des Telemedienauftrags ist ein wichtiger Schritt in für die digitale Zukunft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Viele der beschlossenen Veränderungen betreffen die öffentlich-rechtlichen Mediatheken. Die Abschaffung der sog. 7-Tage-Regel und weitere Flexibilisierungen werten die Mediatheken endlich zu dem auf, was sie aus Sicht vieler Nutzerinnen und Nutzer schon längst hätten sein sollten: nämlich eigenständige und vielfältige Medienangebote.
Von besonderer Bedeutung ist, dass es uns gelungen ist, einen fairen Interessenausgleich zwischen den Anstalten einerseits und den Presseverlagen andererseits herzustellen. Nur durch diesen Schulterschluss kann auch gemeinsam Qualitätsjournalismus, der wichtig für unsere Demokratie ist – und zwar ganz unabhängig davon, wer ihn betreibt, ob öffentlich-rechtliche Anstalten, Zeitungsverleger oder andere Private, weiterentwickelt werden. Es ist für uns ganz wichtig, Entwicklungsmöglichkeiten für alle zu sichern. Wir haben im Vorfeld auch Gespräche mit der Produzentenallianz, den Drehbuchautoren und SPIO geführt. Deren Interessen würdigen wir mit einer Protokollerklärung zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in der wir die öffentlich-rechtlichen Sender vor dem Hintergrund der veränderten Mediathekennutzung auffordern, faire Konditionen für die Film- und Medienproduktionswirtschaft zu schaffen.
Gleichzeitig arbeiten wir bereits am 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Auch das haben wir in der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder am 13. Juni 2018 auf den Weg gebracht. Dieser Staatsvertrag wird ein “Medienstaatsvertrag” sein, weil er alle digitalen und konvergenten Medienangebote in den Blick nimmt. Er befasst sich mit den Themen Rundfunkbegriff, Plattformregulierung und Intermediäre. Hiermit wollen wir etwas auf den Weg bringen, dass die Schlagworte der Auffindbarkeit, Transparenz, Nutzerfreundlichkeit und Diskriminierungsverbot beinhaltet. Das klingt zunächst sehr abstrakt. Es geht uns darum, verlässliche Regeln zu schaffen. Dabei stehen wir vor zwei großen Fragen: wie können wir Inhalte besser strukturell auffindbar machen und gibt es eine Art public value, der vielleicht sogar privilegiert auffindbar sein sollte? Dies wird ein ganz spannender Prozess. Er ist eingebettet in die Strukturdebatte um die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Auch hierzu finden derzeit Beratungen in der Rundfunkkommission der Länder statt, die ich nur kurz skizzieren will.
Seit September 2017 liegen strukturelle Reformvorschläge der Anstalten vor, die von der KEF bewertet und als dringend notwendig erachtet wurden. Die Rundfunkkommission der Länder hat diese als ersten Schritt, jedoch stets auch eher als bescheidenen Vorschlag bewertet. Wir sind jedoch sicher, dass noch deutlich mehr Potential in den einzelnen Anstalten steckt. Bei den Diskussionen berücksichtigen wir, dass die Situation von ARD, ZDF und Deutschlandradio grundsätzlich sehr differenziert zu betrachten ist, selbst innerhalb der ARD sind sehr große Unterschiede feststellbar.
Aktuell werden in der Rundfunkkommission verschiedene, sehr konkrete Vorschläge diskutiert, wie die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weitergehen könnte. Dabei handelt es sich nicht um eine A-/B-Debatte. Es geht nicht um SPD- oder CDU-Positionen. Manchmal stehen auch Standortinteressen im Fokus. Bayern und Rheinland-Pfalz haben eine Synopse zu den verschiedenen Vorschlägen erstellt, anhand derer wir große Gemeinsamkeiten, aber auch noch offene Fragen festgestellt haben. Was uns in der Ländergemeinschaft der 16 Länder eint, ist, dass wir Handlungsbedarf sehen. Die Vorschläge konkretisieren Überlegungen für eine zukunftsfähige Ausgestaltung des gesamten Auftrags, also nicht nur Online, aber auch für eine funktionsgerechte Finanzierung der Anstalten. Natürlich gibt es hier teilweise noch unterschiedliche Auffassungen, aber in einigen ganz zentralen Punkten auch große Einigkeit im Länderkreis.
Notwendig ist eine Betonung des öffentlich-rechtlichen Markenkerns. Durch die Betonung des öffentlich-rechtlichen Markenkerns wird das Profil geschärft und auch deutlich, weshalb wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen. Wir wollen hierzu auch ein klares Bekenntnis zur Qualität der Angebote in den gesetzlichen Auftrag aufnehmen.
Gleichzeitig können wir uns eine Flexibilisierung des Auftrags vorstellen. Durch den Verzicht auf die explizite Beauftragung einzelner Programme könnten die Anstalten die notwendige Entwicklungsoffenheit erhalten, um auf technische und gesellschaftliche Veränderungen schneller und besser reagieren zu können. Andererseits wird es auch schwierig dann die finanziellen Bedarfe zu ermitteln.
Wir wünschen uns darüber hinaus eine gemeinsame Plattform (“Mediathek für alle”) als Leuchtturmprojekt. Sie soll den fragmentierten Auftritt ablösen. Immerhin haben die Anstalten an die 100 Apps entwickelt, die kaum jemand kennt oder findet. Ein gemeinsames Netzwerk könnte die Auffindbarkeit der öffentlich-rechtlichen Angebote und die Orientierungsfunktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stärken.
Neben einem qualitativ hochwertigen Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger ist auch die Beitragshöhe für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von elementarer Bedeutung. Für uns in der Rundfunkkommission der Länder ist es daher ganz wesentlich, dass der Beitrag und sein Zweck, nämlich die solidarische Finanzierung des hochwertigen Angebots langfristig akzeptiert werden. Daher erwarten wir von den Anstalten wirtschaftliches Arbeiten und verlieren bei unseren Überlegungen die Beitragsentwicklung nicht aus dem Blick. Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Ziels der Kostendämpfung befinden wir uns derzeit in einem Abwägungsprozess, in dem wir die Möglichkeiten und Grenzen der Indexierung und Budgetierung ausloten.
Ziel der Rundfunkkommission der Länder ist es, eine planbare, kontrollierte und moderate Beitragsentwicklung zu gewährleisten, die einerseits den Anstalten genügend Entwicklungsmöglichkeiten lässt, gleichzeitig aber auch die Belastung für die Beitragszahler und damit die Akzeptanz im Blick behält. Unser Ziel ist es, der Ministerpräsidentenkonferenz Ende des Jahres konkrete Vorschläge vorzulegen, die es dem öffentlich-rechtliche Rundfunk ermöglichen sollen, auch in Zukunft seinen bedeutenden Beitrag für die Demokratie leisten zu können.
Wir führen die Diskussion um den Reformprozess in der Rundfunkkommission der Länder in einem intensiven und konstruktiven Dialog. Und auch die Anstalten wissen, dass sie das Vertrauen, das sie nach wie vor zu Recht in der Bevölkerung genießen, nur dann langfristig sichern, wenn sie sich weiterhin konstruktiv an diesem Prozess beteiligen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen eine interessante Diskussion und anschließend gute Gespräche. Vielen Dank!
Ist die 7-Tage-Regelung noch zeitgemäß?
Tagesschau-Pflicht für Netflix und Co.?
re:publica / dctp tv – 02.05.2018